ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Haus 100
Holzgau, Tirol, Österreich

Artikel 1 – Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Reservierungen, Verträge und Aufenthalte im Haus 100 in Holzgau, Österreich.
1.2 Mit der Buchung erklärt der Gast, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und ihnen zuzustimmen.
1.3 Der Hauptbucher muss mindestens 18 Jahre alt sein und haftet für sämtliche Mitreisende und Besucher.

Artikel 2 – Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.
2.2 Der Vermieter behält sich das Recht vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Artikel 3 – Preise
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
3.2 Die Ortstaxe sowie sonstige gesetzliche Abgaben werden gesondert verrechnet.
3.3 Ändern sich gesetzliche Abgaben oder die Ortstaxe nach erfolgter Buchung, ist der Vermieter berechtigt, diese Änderungen an den Gast weiterzugeben.

Artikel 4 – Zahlung
4.1 Innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrages zu leisten.
4.2 Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Anreise fällig.
4.3 Erfolgt die Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Anreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig.
4.4 Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, die Reservierung zu stornieren.

Artikel 5 – Kaution
5.1 Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution von bis zu EUR 500 pro Appartement zu verlangen.
5.2 Die Kaution dient als Sicherheit für:

  • Schäden am Gebäude oder Inventar;
  • fehlende Inventargegenstände;
  • zusätzliche Reinigungskosten;
  • Reparaturkosten;
  • Verstöße gegen die Hausordnung.

5.3 Der Vermieter ist berechtigt, kleinere Schäden, fehlendes Inventar sowie zusätzliche Reinigungskosten direkt mit der Kaution zu verrechnen.

Artikel 6 – Stornierung
6.1 Bei einer Stornierung durch den Gast fallen folgende Gebühren an:

  • bis 60 Tage vor Anreise: kostenlos;
  • 59 bis 30 Tage vor Anreise: 30 % des Gesamtpreises;
  • 29 bis 14 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises;
  • 13 bis 7 Tage vor Anreise: 70 % des Gesamtpreises;
  • weniger als 7 Tage vor Anreise: 90 % des Gesamtpreises;
  • Nichtanreise (No Show) oder vorzeitige Abreise: 100 % des Gesamtpreises.

6.2 Der Abschluss einer Reise- und Stornoversicherung wird empfohlen.

Artikel 7 – Anreise und Abreise
7.1 Der Check-in ist ab 16:00 Uhr möglich.
7.2 Der Check-out hat bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen.
7.3 Abweichende Zeiten sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.

Artikel 8 – Belegung
8.1 Die maximal zulässige Personenzahl pro Appartement darf nicht überschritten werden.
8.2 Bei Verstößen ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne Rückerstattung sofort zu beenden.

Artikel 9 – Haustiere
9.1 Haustiere sind ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
9.2 Eventuelle Schäden oder zusätzliche Reinigungskosten werden gesondert verrechnet.

Artikel 10 – Rauchverbot
10.1 Rauchen und Dampfen (E-Zigaretten) sind in sämtlichen Innenräumen des Haus 100 untersagt.
10.2 Bei Verstößen ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Reinigungs-, Reparatur- und Geruchsbeseitigungskosten in Rechnung zu stellen.

Artikel 11 – Reinigung
11.1 Das Appartement ist bei Abreise in einem ordentlichen und besenreinen Zustand zu hinterlassen.
11.2 Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, Rauchschäden oder zurückgelassenem Müll werden zusätzliche Reinigungskosten von mindestens EUR 75 verrechnet.

Artikel 12 – Inventar und Schäden
12.1 Der Gast hat das Appartement, das Inventar und die Gemeinschaftseinrichtungen sorgfältig zu behandeln.
12.2 Schäden, Defekte oder fehlende Gegenstände sind unverzüglich zu melden.
12.3 Der Hauptbucher haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, Mitreisende oder Besucher verursacht werden.
12.4 Der Gast ist verpflichtet, sichtbare Schäden, Mängel, Störungen oder Sicherheitsrisiken unverzüglich dem Vermieter oder Verwalter zu melden.
12.5 Unterbleibt eine rechtzeitige Meldung und entsteht dadurch weiterer Schaden, kann der Gast für die daraus resultierenden Folgeschäden haftbar gemacht werden.
12.6 Bei Anreise festgestellte Schäden sind innerhalb von 24 Stunden zu melden. Erfolgt keine Meldung, gilt das Appartement als mängelfrei übernommen.

Artikel 13 – Schlüssel und Zutrittssysteme
13.1 Der Verlust von Schlüsseln, Zugangskarten, Fernbedienungen oder sonstigen Zutrittssystemen ist unverzüglich zu melden.
13.2 Sämtliche Kosten für Ersatz, Neuprogrammierung und Sicherheitsmaßnahmen werden dem Gast in Rechnung gestellt.

Artikel 14 – Elektrofahrzeuge
14.1 Das Laden von Elektrofahrzeugen über die Steckdosen des Appartements ist untersagt.
14.2 Das Laden ist ausschließlich über die dafür vorgesehenen Ladestationen zum jeweils gültigen Tarif zulässig.

Artikel 15 – Dachterrassen, Balkone und Außenbereiche
15.1 Die Nutzung von Dachterrassen, Balkonen, Treppen, Parkplätzen und sonstigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
15.2 Kinder sind jederzeit von einer erwachsenen Person zu beaufsichtigen.
15.3 Eltern wird ausdrücklich empfohlen, Kinder niemals unbeaufsichtigt auf Balkonen, Dachterrassen oder Treppen spielen zu lassen.

Artikel 16 – Besucher
16.1 Besucher sind willkommen, sofern sie keine Belästigungen oder Störungen verursachen.
16.2 Übernachtende Besucher sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
16.3 Der Hauptbucher haftet für das Verhalten seiner Besucher.

Artikel 17 – Vergessene Gegenstände
17.1 Zurückgelassene Gegenstände werden maximal 30 Tage aufbewahrt.
17.2 Eine Rücksendung erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Gastes und auf dessen Kosten und Risiko.
17.3 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist der Vermieter berechtigt, die Gegenstände zu entsorgen.

Artikel 18 – Zutrittsrecht des Vermieters
18.1 Der Vermieter, Verwalter oder beauftragte Personen dürfen das Appartement für Wartungsarbeiten, Reparaturen, Inspektionen, Störungen, Notfälle, Sicherheitsgründe oder gesetzliche Verpflichtungen betreten.
18.2 Soweit möglich, wird der Gast vorab informiert.
18.3 In dringenden Fällen ist ein Betreten ohne vorherige Ankündigung zulässig.

Artikel 19 – Ski-, Fahrrad- und Abstellräume
19.1 Die Nutzung von Ski-, Fahrrad- und Abstellräumen erfolgt auf eigene Gefahr.
19.2 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eingestellter Gegenstände.

Artikel 20 – WLAN und Internet
20.1 WLAN wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
20.2 Der Vermieter übernimmt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit oder Geschwindigkeit der Internetverbindung.
20.3 Die Nutzung des Internetanschlusses für rechtswidrige Zwecke ist untersagt.

Artikel 21 – Videoüberwachung
21.1 Zum Schutz von Personen und Eigentum können Außenbereiche videoüberwacht werden.
21.2 In Appartements oder sonstigen privaten Bereichen erfolgt keine Videoüberwachung.

Artikel 22 – Verbotene Aktivitäten
Es ist untersagt:

  • andere Gäste oder Nachbarn zu belästigen;
  • rechtswidrige Aktivitäten auszuüben;
  • Feuerwerkskörper abzubrennen;
  • gefährliche Stoffe zu lagern;
  • Suchtmittel herzustellen oder zu vertreiben;
  • Eigentum des Haus 100 zu beschädigen.

Artikel 23 – Störungen und Beendigung des Aufenthaltes
23.1 Bei schweren Verstößen gegen die Hausordnung, aggressivem Verhalten, Sachbeschädigung, gefährlichem Verhalten, rechtswidrigen Aktivitäten oder wiederholten Beschwerden ist der Vermieter berechtigt, den Aufenthalt sofort zu beenden.
23.2 Der Gast hat die Unterkunft unverzüglich zu verlassen.
23.3 Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

Artikel 24 – Höhere Gewalt
24.1 Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Unannehmlichkeiten aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat.

Artikel 25 – Alpine Lage und Wetterbedingungen
25.1 Haus 100 befindet sich in einer alpinen Bergregion.
25.2 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Unannehmlichkeiten infolge von Schneefall, Glatteis, Lawinengefahr, Steinschlag, Sturm, Starkregen, alpinen Wetterbedingungen, Straßensperren, Verkehrsbehinderungen oder Ausfällen von Versorgungsleistungen.
25.3 Gäste sind selbst für geeignete Fahrzeuge, Winterausrüstung, Schneeketten sowie ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.

Artikel 26 – Wander-, Fahrrad- und Bergsportaktivitäten
26.1 Die Nutzung von Wanderwegen, Skipisten, Radwegen, Mountainbike-Strecken und sonstigen Freizeiteinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
26.2 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Verletzungen im Zusammenhang mit solchen Aktivitäten.

Artikel 27 – Haftung des Vermieters
27.1 Der Vermieter haftet nicht für Verlust, Diebstahl, Beschädigung von Eigentum, Personenschäden, Unfälle oder Folgeschäden, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Artikel 28 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
28.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
28.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Reutte, Tirol, Österreich.